
Handwerksrechnungen steuerlich absetzen! - Bis zu 1.200 Euro Erstattung!
Die Kosten der Handwerks- leistungen, die Eigentümer bzw. Mieter von der Steuerschuld abziehen können, hat sich seit
dem 01.01.2009 von 600,00 Euro auf 1.200,00 Euro verdoppelt.
Die Bestellung ist online über die Marketing Handwerk GmbH möglich.
Download:
Flyer des ZDH
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Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungs- arbeiten bieten sich damit be- sondere Chancen unter dem Motto:"Mit Malerarbeiten Steuern sparen".
Download:
Flyer zum Steuerabzug bei Maler- arbeiten
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